02/2022 – Stadtrat lehnt Bürgerbeteiligung ab
02/2022 – Beschluss Bürgerentscheid ggf. im März 2022
01/2022 – Bisher gibt es keine Informationen von der Stadt, wie es um den Bürgerentscheid steht.
01/2022 – Plakate von JST werden im Stadtgebiet aufgestellt: aktuell 150 Mitarbeiter?
12/2021 – Informationsveranstaltung der Stadt, angekündigt für den 09.12.2021, fällt aus
11/2021 – Übergabe von rund 500 Unterschriften für Bürgerentscheid
11/2021 – Öffentliche Auslegung der Entwürfe – Zeit für Einwände!
10/2021 – Bürgerbegehren gestartet
10/2021 – Stadtratssitzung – Beschlussfassung öffentliche Auslegung FNP, BP9+10
10/2021 – Informationsveranstaltung LWT
09/2021 – aktualisierter Verfahrensablauf
09/2021 – Amtsblatt 09/2021, Seite 3: Runde 2 (Entwürfe) startet frühestens Ende Oktober
08/2021 – Schreiben an Umwelt- und Verkehrsministerium Sachsen, Landratsamt
06/2021 – Faktencheck vom Faktencheck
06/2021 – vergangene und aktuelle Konflikte
06/2021 – Meinungsumfrage durch ein Beratungsbüro
05/2021 – Fragen an Landrat Graichen (Link zu Youtube) … ab 13:10
04/2021 – kein Flächenverkauf an Penny
04/2021 – Klausurtagung in Seelingstädt und Demo in Pauschwitz
04/2021 – Das Misstrauen wird größer, nachdem eine Klausurtagung bekannt wird. Rücktrittsempfehlung an den BM wird ausgesprochen, der BM und einige SR antworten.
04/2021 – Über 550 Unterschriften und Diska zeigen, dass der Flächenverkauf an Penny keine gute Idee ist – der am 23.03.2021 beinahe beschlossene Verkauf könnte damit vom Tisch sein (abschließend wird dies zur SR-Sitzung am 27.04.2021 behandelt)
03/2021 – LVZ-Artikel bzgl. „Offener Brief“ – Presse-Seite
02/2021 – Offener Brief vom 23.02.2021 – Schon zwei Tage später gab es diesmal vom Bürgermeister eine Antwort. Eine Aussage ist, dass frühestens im Mai oder Juni 2021 die Stadt zu den Sachverhalten (Einwendungen und Abwägungen bzgl. JST) beraten wird. Daraufhin haben wir den zeitlichen Verfahrensablauf angepasst.
02/2021 – Stadtratssitzung am 23.02.2021 – Neben dem offenen Brief konnten wir eine Unterschriftenliste an den Bürgermeister und die Stadträte übergeben. Über 100 Unterschriften unterstreichen neben den zahlreich geschriebenen Einwendungen mehr als deutlich die kritische Position der Bürger gegenüber dem JST-Vorhaben. Hauptthema der Sitzung war jedoch ein geplanter Grundstücksverkauf an „Penny“ – gleichfalls ein relevantes Thema hauptsächlich für Pauschwitz und Wednig. Die Ereignisse der durchaus unterhaltsamen Sitzung können hier nachgelesen werden. Aktuell überlegen wir noch, ob und wie unser Aktionsbündnis bei diesem Thema in Erscheinung tritt. Neben dem „Penny“-Artikel haben wir auf der Presse-Seite einen weiteren interessanten Artikel eingestellt.
02/2021 – „Frühzeitige“ öffentliche Auslegung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan Nr. 10 – „Sondergebiet Verkehrsentlastungsfläche für Industrie- und Gewerbegebiet an der Pauschwitzer Straße der Stadt Trebsen, 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Industriegebiet I – Trebsen-Pauschwitz der Stadt Trebsen“ bis 26.02.2021
Hier geht es nun um Einwände zum Bebauungsplan für die angedachte „Verkehrsentlastungsfläche“. Bitte berücksichtigen Sie die unten gegebenen Hinweise. Einsendeschluss ist der 26. Februar 2021.
02/2021 – Informationen bzgl. Bürgerbegehren finden Sie hier.
01/2021 – „Frühzeitige“ öffentliche Auslegung der Entwürfe FNP und B-Plan bis 05.02.2021
1. Reden sie mit Freunden und Verwandten, dass auch sie sich Einwände (Stellungnahme) gegen das Mega-Projekt, insbesondere gegen die Änderung vom Flächennutzungsplan und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9, überlegen und diese an die Stadt Trebsen bis spätestens 5. Februar 2021 schicken – am besten per Einschreiben und per Kopie z.B. an das Landratsamt. Im Februar geht es dann um den Bebauungsplan Nr. 10 für den LKW-Parkplatz an der B107.
2. Überlegen sie sich, warum sie durch das Mega-Projekt betroffen sind und fangen heute schon damit an, sich Notizen zu machen.
3. Keine Angst vor dem Schreiben einer Einwendung! Es handelt sich hierbei um ein sehr niederschwelliges Verfahren, bei dem – mit Ausnahme von ggf. Papier und Briefmarke und ohne Absicht später zu klagen – keine Kosten anfallen.
4. Wichtig: jeder, der sich betroffen fühlt, kann einen Einwand schreiben. Aus einer Familie sollten alle, auch wenn sie noch nicht volljährig sind, Einwendungen schreiben. Jeder einzelne Einwand zählt. Viele Unterschriften unter einer Einwendung zählen hingegen nur als eine Stimme.
5. Aus der Abgabe von Einwänden resultiert keine Klagepflicht. Wer allerdings keinen Einwand gemacht hat, kann später nicht mehr gerichtlich gegen die Pläne vorgehen.
6. Bei dem Einwand muss klar herauskommen, dass der Schreiber betroffen ist.